Messung von Lärm am Arbeitsplatz nach Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und den dazugehörigen technischen Regeln

Lärm am Arbeitsplatz kann nicht nur für Mitarbeitende als unangenehm bzw. störend wahrgenommen werden, sondern kann zu Ablenkungen oder auch gesundheitlichen Risiken bzw. Schäden führen. Um solche Schäden zu vermeiden, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lärm-Exposition an den Arbeitsplätzen festzustellen und zu bewerten. Vielfach ist eine qualifizierte Messung notwendig.

Wir messen mit unseren qualifizierten Mitarbeitenden und standardisierter Prüftechnik die Lärm-Situation an Ihren Arbeitsplätzen und erstellen Ihnen eine gerichtsfeste Dokumentation.

Lärmmessung in einer Lagerhalle im Rahmen der Lärmmessung am Arbeitsplatz
Info-Icon für die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
  • Fachgerechte Prüfung durch moderne Prüfgeräte und qualifizierte Prüfer

Sie tragen Verantwortung

Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist gem. § 3 und § 4 Lärmvibrations-Arbeitsschutzverordnung und ASR 3.7 Lärm gesetzlich verpflichtet, den Lärm am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Dies muss ggf. durch Messungen festgestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen zur Lärmmessung am Arbeitsplatz
Durchführung einer Lärmmessung auf einer Baustelle

Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher

Unser Leistungsumfang

Wir ermitteln die Lärm- und Vibrationsbelastung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen mit moderner und zertifizierter Technik.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Orientierende Messungen an den Arbeitsplätzen
  • Qualifizierte Messungen mit geeichten Messgerät an den Arbeitsplätzen
  • Beurteilung der Lärmexposition
  • Erstellung eines Mess-Protokolls
  • Erstellung eines Lärm-Verzeichnisses (Lärm-Kataster)
  • Dokumentation

Warum mit Promundius?

Darum mit Promundius:

Unsere Mitarbeitenden sind nach DGUV G 309-010 als fachkundige Personen für die Durchführung von Lärmmessungen nach Lärmvibrationsarbeitsschutzverordnung ausgebildet und qualifiziert. Somit werden die entsprechenden Prüfungen zuverlässig und sorgfältig durchgeführt.

Promundius achtet darauf, dass die Prüfer durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Stand der Technik sind.

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Das sagen unsere Kunden

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Max Muster, Muster GmbH

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Gern informieren wir Sie in einem rund 10-minütigen Video-Termin zum Thema Prüfung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz für Sie und Ihr Unternehmen.