Grundbetreuung/ Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Betriebsarzt
nach DGUV Vorschrift 2
Jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat, muss eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Das gilt bereits ab einem Beschäftigten.
Die Aufgaben der mit der Wahrnehmung dieser Betreuung zu beauftragenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich geregelt. Die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert. Art und Umfang der Betreuung durch diese Fachkräfte sind auf die Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) und in Einzelfällen auf die Branche abgestimmt.
Durch die qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die kooperierenden Betriebsmediziner bietet Promundius Ihnen, in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, eine Betreuung aus einer Hand an.
Der Mindestumfang unserer Tätigkeit wird vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl und Branche vorgeschrieben.
Informieren Sie sich nachfolgend näher über die Anforderungen an Ihr Unternehmen und unsere Leistungen.
Ihr Unternehmen hat ...


Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
Bei Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten lässt der Gesetzgeber Ihnen die Wahl zwischen der sogenannten Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung qualifizieren Sie sich als Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die Teilnahme an einer Grundlagen-Schulung sowie an regelmäßig wiederkehrenden Aufbau-Schulungen. Ergänzend zu dieser Qualifizierung stehen Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkräfte für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Die Regelbetreuung bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten nennt man auch die „kleine“ Regelbetreuung. Sie beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft zur Begleitung des Unternehmers bei der Erstellung und Aktualisierung seiner Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb. Ergänzend zur Grundbetreuung steht Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkraft für Sicherheitstechnik unter Hinzuziehung eines Betriebsarztes zur Verfügung.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung qualifizieren Sie sich als Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die Teilnahme an einer Grundlagen-Schulung sowie an regelmäßig wiederkehrenden Aufbau-Schulungen. Ergänzend zu dieser Qualifizierung stehen Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkräft für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Die Regelbetreuung bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten nennt man auch die „kleine“ Regelbetreuung. Sie beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft zur Begleitung des Unternehmers bei der Erstellung und Aktualisierung seiner Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb. Ergänzend zur Grundbetreuung steht Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkräft für Sicherheitstechnik unter Hinzuziehung eines Betriebsarztes zur Verfügung.
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Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Auch bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten lässt Ihnen der Gesetzgeber die Wahl zwischen der sogenannten Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, wenngleich sich hier der Leistungsumfang im Detail ausweitet.
Die Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten nennt man auch die „große“ Regelbetreuung. Sie beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsmediziner. Der Betreuungsumfang variiert nach konkreter Betriebsgröße und Branche. Obligatorisch ist auch hier die Unterstützung des Unternehmers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb – dies schließt die regelmäßige Aktualisierung mit ein.
Erweitert wird der Leistungsumfang um die betriebsspezifische Betreuung. Aufgaben, Relevanz und Umfang nach speziellen Aufgabenfeldern sowie Auslös- und Aufwandskriterien werden jährlich miteinander abgestimmt.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung qualifizieren Sie sich als Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die Teilnahme an einer Grundlagen-Schulung sowie an regelmäßig wiederkehrenden Aufbau-Schulungen. Ergänzend zu dieser Qualifizierung stehen Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkräfte für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Die Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten nennt man auch die „große“ Regelbetreuung. Sie beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsmediziner. Der Betreuungsumfang variiert nach konkreter Betriebsgröße und Branche. Obligatorisch ist auch hier die Unterstützung des Unternehmers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb – dies schließt die regelmäßige Aktualisierung mit ein.
Erweitert wird der Leistungsumfang um die betriebsspezifische Betreuung. Aufgaben, Relevanz und Umfang nach speziellen Aufgabenfeldern sowie Auslös- und Aufwandskriterien werden jährlich miteinander abgestimmt.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung qualifizieren Sie sich als Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die Teilnahme an einer Grundlagen-Schulung sowie an regelmäßig wiederkehrenden Aufbau-Schulungen. Ergänzend zu dieser Qualifizierung stehen Ihnen im anlassbezogenen Bedarfsfall unsere Fachkräft für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
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Unternehmen mit
mehr als 30/50 Mitarbeitern
Bei mehr als 30 bzw. 50 Mitarbeitenden (je nach Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) gibt der Gesetzgeber die große Regelbetreuung vor.
Die große Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als 30 bzw. 50 Beschäftigten beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsmediziner. Der Betreuungsumfang variiert nach konkreter Betriebsgröße und Branche. Obligatorisch ist auch hier die Unterstützung des Unternehmers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb – dies schließt die regelmäßige Aktualisierung mit ein.
Erweitert wird der Leistungsumfang um die betriebsspezifische Betreuung. Aufgaben, Relevanz und Umfang nach speziellen Aufgabenfeldern sowie Auslös- und Aufwandskriterien werden jährlich miteinander abgestimmt.
Gern informieren wir Sie näher über unser Leistungsprofil, einfach Angebot anfordern.
Die große Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als 30 bzw. 50 Beschäftigten beinhaltet eine Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsmediziner. Der Betreuungsumfang variiert nach konkreter Betriebsgröße und Branche. Obligatorisch ist auch hier die Unterstützung des Unternehmers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze in seinem Betrieb – dies schließt die regelmäßige Aktualisierung mit ein.
Erweitert wird der Leistungsumfang um die betriebsspezifische Betreuung. Aufgaben, Relevanz und Umfang nach speziellen Aufgabenfeldern sowie Auslös- und Aufwandskriterien werden jährlich miteinander abgestimmt.
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Eine Frage, eine Antwort.
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Gern informieren wir Sie in einem rund 10-minütigen Video-Termin zur Auswahl des richtigen Betreuungsmodells für Sie und Ihr Unternehmen.
Exklusiv für BGW (Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)-Mitglieder
Unser Angebot im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung
Video-Coaching (max. 60 Minuten)
Für Ihre Fragen zu den Themen sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Nutzungsvoraussetzung: erfolgreicher Abschluss von Erst- und Folgeschulung (MiMa & Fobi)
Kosten: werden von der BGW übernommen