Fremdfirmenkoordination nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1

Das Zusammenarbeiten mehrerer Unternehmen oder auch das „Nebenher“-Arbeiten verschiedener Firmen ist heutzutage unumgänglich. Neben vielen positiven Aspekten bringen die Betriebs-Situationen jedoch häufig ungeahnte Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte. So können etwa Heißarbeiten (Schweißen, Flexen etc.) in Bereichen mit hohen Brandlasten (z.B. Verwaltungsbereiche oder Gefahrstofflager) und mehreren anwesenden Personen verschiedener Unternehmen zu Personen- und/oder Sachschäden führen.

Als Unternehmer müssen Sie diese Gefahren kennen und für eine gefährdungsvermeidende Koordination der verschiedenen Firmen, Mitarbeitenden und Tätigkeiten Sorge tragen.

Da dies Führungskräfte und Verantwortliche häufig kapazitiv und fachlich vor Herausforderungen stellt, übernimmt unser Fremdfirmenkoordinator die planerischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Aufgaben für Sie.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
  • Pragmatische Umsetzung der Koordinations-Tätigkeiten
Sie tragen Verantwortung

Gesetzliche Grundlagen

Sobald Mitarbeitende mehrerer Unternehmen (mindestens 2) an einem Arbeitsplatz tätig werden und dabei eine Gefährdung entstehen kann, muss gemäß der DGUV 1, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Information 215-830 ein Fremdfirmenkoordinator eingesetzt werden.

Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher

Unser Leistungsumfang

Als Schnittstelle achten unsere Fremdfirmenkoordinatoren darauf, dass keine gegenseitigen Gefährdungen zwischen den anwesend-tätigen Firmen auftreten.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Ermittlung Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und ggf. gegenseitige Gefährdungen
  • Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Festlegung von Maßnahmen für den Störungsfall
  • Information von betroffenen Personen und Bereichen
  • Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Durchführung der Maßnahmen als Weisungsbefugter oder Nicht-Weisungsbefugter
Warum mit Promundius?

Darum mit Promundius:

Bei der Bestellung eines externen Fremdfirmenkoordinators setzen Sie darauf, dass die firmeninternen Standards und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von externen Dienstleistern koordiniert, kontrolliert und umgesetzt werden.

Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die internen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden, sondern integrieren alle Beteiligten in die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Unsere Fachexperten kennen aufgrund ihrer branchenübergreifenden Erfahrung die verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Unternehmen und Tätigkeiten, sodass sie proaktiv, zielorientiert und individuell Maßnahmen definieren können.

Daneben können zeitkritische Unterbrechungen aufgrund von Mängeln oder Auffälligkeiten durch das breit aufgestellte Dienstleistungspaket von Promundius vermieden werden.

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Das sagen unsere Kunden

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Max Muster, Muster GmbH

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