Messung von Lärm am Arbeitsplatz nach Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und den dazugehörigen technischen Regeln
Lärm am Arbeitsplatz kann nicht nur für Mitarbeitende als unangenehm bzw. störend wahrgenommen werden, sondern kann zu Ablenkungen oder auch gesundheitlichen Risiken bzw. Schäden führen. Um solche Schäden zu vermeiden, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lärm-Exposition an den Arbeitsplätzen festzustellen und zu bewerten. Vielfach ist eine qualifizierte Messung notwendig.
Wir messen mit unseren qualifizierten Mitarbeitenden und standardisierter Prüftechnik die Lärm-Situation an Ihren Arbeitsplätzen und erstellen Ihnen eine gerichtsfeste Dokumentation.


Das Wichtigste auf einen Blick:
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
- Fachgerechte Prüfung durch moderne Prüfgeräte und qualifizierte Prüfer
Sie tragen Verantwortung
Gesetzliche Grundlagen
Der Arbeitgeber ist gem. § 3 und § 4 Lärmvibrations-Arbeitsschutzverordnung und ASR 3.7 Lärm gesetzlich verpflichtet, den Lärm am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Dies muss ggf. durch Messungen festgestellt werden.


Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher
Unser Leistungsumfang
Wir ermitteln die Lärm- und Vibrationsbelastung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen mit moderner und zertifizierter Technik.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Orientierende Messungen an den Arbeitsplätzen
- Qualifizierte Messungen mit geeichten Messgerät an den Arbeitsplätzen
- Beurteilung der Lärmexposition
- Erstellung eines Mess-Protokolls
- Erstellung eines Lärm-Verzeichnisses (Lärm-Kataster)
- Dokumentation
Warum mit Promundius?
Darum mit Promundius:
Unsere Mitarbeitenden sind nach DGUV G 309-010 als fachkundige Personen für die Durchführung von Lärmmessungen nach Lärmvibrationsarbeitsschutzverordnung ausgebildet und qualifiziert. Somit werden die entsprechenden Prüfungen zuverlässig und sorgfältig durchgeführt.
Promundius achtet darauf, dass die Prüfer durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Stand der Technik sind.


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