Brandschutzbeauftragter
Der externe Brandschutzbeauftragte sorgt in Ihrem Unternehmen für die erforderlichen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Durch die externe Betreuung belasten Sie Ihre personellen Kapazitäten nicht zusätzlich mit fachfremder Mehrarbeit und hohen wirtschaftlichen sowie zeitlichen Aufwänden durch Ausbildung und Fortbildungen Ihrer Mitarbeitenden.
Sie können sich auf einen unserer Experten verlassen, welcher Ihnen bedarfsorientiert und beratend zur Seite steht. Unsere Brandschutzbeauftragten sind nach DGUV-Information 205-003, VdS 3111 und vfdb 12-09/01 qualifiziert.


Das Wichtigste auf einen Blick:
- Erfüllung von Versicherungsauflagen und spezieller gesetzlicher Verpflichtungen
- Pragmatische Umsetzung des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes
- Schonung personeller Ressourcen und Kapazitäten
Sie tragen Verantwortung
Gesetzliche Grundlagen
Grundsätzlich besteht in Deutschland keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, jedoch ist sie aus Eigeninteresse der Unternehmer sinnvoll und sehr häufig Grundlage des Versicherungsschutzes.
Bei bestimmten Branchen oder Unternehmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtend. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Musterbauordnung (MBO) § 3, den Sonderbauvorschriften (z.B. Pflegeheime, Versammlungsstätten, Kitas und Schulen), der MIndBauRL: 5.14.3 (für Industriebetriebe mit 5.000 qm Grundfläche) sowie Brandschutz-Konzepten und Baugenehmigungen.


Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher
Unser Leistungsumfang
Als externer Brandschutzbeauftragter stehen wir Ihnen für Beratungen zum Thema vorbeugender Brandschutz telefonisch, via digitalem Video-Call oder persönlich vor Ort zur Verfügung.
Unsere Aufgaben umfassen unter anderem:
- Regelmäßige Durchführung interner Brandschutzbegehungen
- Ermittlung und Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdungen am Arbeitsplatz
- Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Kontrolle der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen
- Durchführung von Schulungen und Übungen (Brandalarm- und Räumungsübungen)
- Erstellung von Brandschutzordnungen und Alarmplänen sowie Brandschutz-Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Maßnahmen
- Unterstützung bei der Entwicklung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Kontrolle definierter Brandschutz-Maßnahmen
- Unterstützung bei der behördlichen Kommunikation und Beschauungen
- Lückenlose Dokumentation durch Brandschutz-Protokolle und Jahresberichte
Warum mit Promundius?
Darum mit Promundius:
Bei der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten setzen Sie darauf, dass in Ihrem Unternehmen fachgerecht die erforderlichen Maßnahmen zur Brandschutz-Prävention eingeführt, akzeptiert und umgesetzt werden.
Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind, sondern binden Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte proaktiv in das Thema vorbeugender Brandschutz mit ein.
Promundius sieht sich als lösungsorientierter Dienstleister und arbeitet stets so, dass Ihr Betriebsablauf so wenig wie möglich gestört wird und Ihre Mitarbeitenden sicher und ungestört Ihrer Arbeit nachgehen können.
Neben der Unterstützung im Bereich Brandschutz haben wir auch andere Themen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung in Ihrem Unternehmen im Blick und beraten Sie dazu gern.


Feedback
Das sagen unsere Kunden
Promundius hat nicht nur die Brandgefährdungen in unserem Betrieb nachvollziehbar ermittelt und beurteilt sowie auch ein entsprechendes Konzept zur Beseitigung der Mängel erarbeitet, sondern auch vor allem durch die Schulungen unsere Mitarbeiter auf das Thema sensibilisert und somit eine breite Akzeptanz für Brandschutz-Prävention im Unternehmen geschaffen.
Max Muster, Muster GmbH
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