
FAQ
Haben Sie Fragen zur Arbeitsschutzbetreuung, BGW-Unternehmerschulungen, Prüfungen … Wir haben hier die wichtigsten Fragen für Sie im FAQ zusammengefasst.*
Was man als Arbeitgeber wissen sollte ...
Muss ich eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung bei einem Angestellten haben?
Ja, schon ab einem Angestellten benötigen Sie gemäß der DGUV Vorschrift 2 eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.
Ist die Prüfung von Arbeitsmitteln und sicherheitstechnischen baulichen Einrichtungen (z.B. Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutztüren, etc.) verpflichtend?
Ja, einen Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben – beispielsweise nach Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1201, DGUV V3, Technische Prüfverordnungen der Bundesländer verpflichtet ein Unternehmen dazu regelmäßige Prüfungen nach festgelegten Fristen durchführen zu lassen
Wir haben doch gar keine Gefahrstoffe im Betrieb!
Die Aussage ist vielverbreitet, doch meist sind Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder ähnliches vorhanden. Auch diese zählen zu den Gefahrstoffen und eine große Menge von Punkten, wie Umgang, Schutzmaßnahmen, Lagerung oder Umgang müssen beachtet werden.
Was man als Arbeitnehmer wissen sollte ...
Muss mein Arbeitgeber mir persönliche Schutzausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe) zur Verfügung stellen?
Ja, das ist ganz klar in dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 geregelt.
Muss ich jede Arbeit ausführen, die mir mein Chef aufgibt?
Nein, ist die Arbeit sicherheitswidrig oder kann nur unter der Gefährdung der eigenen Person oder Dritten ausgeführt werden, kann/muss ich die Arbeit ohne Nachteile verweigern und nach einer anderen Lösung suchen.
Muss ich Geräte oder Arbeitsmittel benutzen die defekt oder schadhaft sind?
Nein, dies ist sogar verboten, wenn ich den Schaden erkannt habe. Ich muss den Schaden oder Mangel meinem Vorgesetzten melden