Laserschutzbeauftragter
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Arbeiten mit Lasern zu gewährleisten, muss der Laserschutzbeauftragte Maßnahmen zur Sicherung definieren.
Für die Ausführung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten muss eine ausreichende Sachkunde bestehen. Aufgrund kapazitiver und fachlicher Engpässe können Arbeitgeber diese Aufgaben häufig nicht in Eigenregie durchführen und greifen deshalb auf externe Dienstleister zurück.
Unsere Laserschutzbeauftragten sind nach DGUV Vorschrift 11 Laserstrahlung ausgebildet und kennen somit etwaige Gefährdungen und deren Vermeidungen.


Das Wichtigste auf einen Blick:
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
- Sicherheit im Umgang mit Lasern
Sie tragen Verantwortung
Gesetzliche Grundlagen
Der Arbeitgeber muss nach § 5 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) und DGUV Vorschrift 11 vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.


Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher
Unser Leistungsumfang
Der Laserschutzbeauftragte sorgt in Ihrem Unternehmen für Sicherheit bei Tätigkeiten mit Lasereinrichtungen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung von Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip
- Unterstützung bei der Festlegung und Kennzeichnung von Laserschutz-Bereichen
- Erstellung der Nutzungsanzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- Koordination der regelmäßigen Überprüfung der Laseranlagen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung von Betriebsanweisungen
Warum mit Promundius?
Darum mit Promundius:
Bei der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten setzen Sie darauf, dass die firmeninternen Standards und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen koordiniert, kontrolliert und umgesetzt werden.
Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die internen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden, sondern integrieren alle Beteiligten in die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Unsere Fachexperten kennen aufgrund ihrer branchenübergreifenden Tätigkeiten die verschiedenen Laser-Anwendungen, sodass sie proaktiv, zielorientiert und individuell Maßnahmen definieren können.
Neben den rechtlichen Anforderungen der OStrV können zusätzlich themenübergreifende Mängel oder Auffälligkeiten erkannt und abgestellt werden.


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Das sagen unsere Kunden
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Max Muster, Muster GmbH
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