Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutz-Gesetz/DGUV Vorschrift 1

Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrationsverordnung sowie Arbeitsschutzverordnung

Gefährdungen gibt es in jedem Unternehmen und an jedem Arbeitsplatz. Schon das Vorhandensein eines Reinigungsmittels (bspw. Sanitär-Reiniger) kann zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Einatmen, Haut- und Augenkontakt oder Verschlucken führen. Das Ziel eines jeden Arbeitgebers sollte es daher sein, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Daraus resultiert, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Gefährdungen in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Aufgrund der Vielzahl und Komplexität verschiedener Gefährdungen am Arbeitsplatz können Arbeitgeber mit der Aufgabe überfordert sein, da die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen nicht zu ihren täglichen Anforderungen zählt.

Promundius erstellt für Sie praxis- und betriebsorientierte Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen/Ihren Betrieb.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
  • Pragmatische Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Präventive Vermeidung von Berufskrankheiten und Unfällen
Sie tragen Verantwortung

Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber gem. § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der DGUV Vorschrift verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Zudem fordern die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung, die Lärm- und Vibrationsverordnung, die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und die Strahlenschutzverordnung eine spezifische Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher

Unser Leistungsumfang

Die Gefährdungsbeurteilungen stellen eine wichtige Grundlage im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar, weshalb Promundius diese sorgfältig und professionell durchführt.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermittlung der Gefährdungen durch Begehung des Arbeitsplatzes, Befragung von Mitarbeitenden, Fragebögen, Interviews etc.
  • Beurteilung der Gefährdungen nach standardisierten Bewertungsverfahren oder Kundenanforderungen
  • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, z.B. durch Abgleich mit rechtlich und normativen Vorgaben
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Nach Abschluss der beschriebenen Schritte wird eine ausführliche Dokumentation inkl. Maßnahmenplan übergeben.

Warum mit Promundius?

Darum mit Promundius:

Bei der Ermittlung von Gefährdungen an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeitenden setzen Sie auf eine fachkundige und betriebsorientierte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die internen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden, sondern auch, dass die betrieblichen Belange berücksichtigt werden und integrieren dabei alle Beteiligten proaktiv.

Unsere Berater und Fachexperten erkennen aufgrund ihrer branchenübergreifenden Erfahrung die entsprechenden Gefährdungen der jeweiligen Unternehmen und Tätigkeiten, sodass sie unternehmensindividuelle Bewertungen durchführen und pragmatische Lösungsansätze definieren können.

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Das sagen unsere Kunden

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Max Muster, Muster GmbH

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Gern informieren wir Sie in einem rund 10-minütigen Video-Termin zum Thema Gefährdungsbeurteilungen für Sie und Ihr Unternehmen.