Gefahrstoffbeauftragter – Fachkundige Person für Gefahrstoffe

In jedem Unternehmen werden Gefahrstoffe eingesetzt, die verschiedene Gefährdungen aufweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine fachkundige Person – „den Gefahrstoffbeauftragten“ – zu bestimmen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert den Begriff „Gefahrstoffbeauftragten“ nicht, dieser wird jedoch sprachgebräuchlich für diesen Aufgabenbereich verwendet.

Da diese Aufgaben komplexen gesetzlichen Grundlagen unterliegen sowie eine tiefgreifende fachliche Expertise voraussetzen, ist die Besetzung dieser Person oft für Unternehmen intern nicht abbildbar.

Unsere Experten verfügen über die geeignete Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Gefahrstoffrechtes. Dabei werden die entsprechenden technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zur Ermittlung der Gefährdungen berücksichtigt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Aufbau eines Gefahrstoff-Managements von der Beschaffung bis zur Entsorgung
  • Gesetzeskonforme Dokumentation
Sie tragen Verantwortung

Gesetzliche Grundlagen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist nach Gefahrstoffverordnung, nach TRGS 400 und DGUV Grundsatz 313-003 gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber.

Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher

Unser Leistungsumfang

Die fachkundige Person für Gefahrstoffe ermittelt die entsprechenden Gefährdungen und unterstützt Sie bei dem Umgang mit diesen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Beratung bei der Beschaffung von Gefahrstoffen
  • Bewertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Festlegung der entsprechenden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Beratung bei der Lagerung der Gefahrstoffe
  • Erstellung und Überprüfung der Gefahrstoffverzeichnisse
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen
  • Begehung und Kontrolle der Arbeitsplätze
  • Koordination der entsprechenden Entsorgungsabläufe
Warum mit Promundius?

Darum mit Promundius:

Bei der Aufgabenerfüllung als fachkundige Person für Gefahrstoffe „Gefahrstoffbeauftragter“ setzen Sie darauf, dass die gefahrstoff-rechtlichen und brandschutztechnischen Vorgaben gesamtheitlich umgesetzt werden.

Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die internen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden, sondern integrieren alle Beteiligten in die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Unsere Fachexperten wissen aufgrund ihrer branchenübergreifenden Erfahrungen mit den verschiedensten Anforderungen umzugehen und setzen diese praxisorientiert in Ihrem Unternehmen um. Neben den hohen Qualitätsansprüchen im Bereich des Gefahrstoffrechts können zusätzlich themenübergreifende Mängel oder Auffälligkeiten erkannt und abgestellt werden.

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Das sagen unsere Kunden

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Max Muster, Muster GmbH

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