Erstellung von Betriebsanweisungen für
Arbeitsmittel, biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe
Die falsche Bedienung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen oder der falsche Umgang mit Gefahrstoffen sowie leichtsinniges Arbeiten mit Biostoffen können zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gefährdungen führen. Beispielhaft der Umgang mit Taubenkot als Biostoff oder die Verwendung von Sanitärreinigern als lungenschädigendem Stoff. Um die Mitarbeitenden im Unternehmen präventiv vor Gesundheits- und Unfallgefahren zu schützen, müssen Arbeitgeber den Umgang mit biologischen oder chemischen Stoffen, die Bedienung bzw. Führung von Maschinen und Fahrzeugen sowie auch Verfahren und Arbeitsabläufe in schriftlicher Form definieren.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist für Unternehmer verpflichtend.
Wir erstellen für Sie professionelle Betriebsanweisungen und stellen damit sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften und Normen erfüllen sowie auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden gewährleistet ist.


Das Wichtigste auf einen Blick:
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Zeit- und Ressourcenersparnis durch langjähriges Expertenwissen
- Pragmatische Erstellung der Betriebsanweisungen
Sie tragen Verantwortung
Gesetzliche Grundlagen
Die Erstellung von Betriebsanweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 12 Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Gefahrstoffverordnung, § 14 Biostoffverordnung sowie technischen Regeln und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben sind verpflichtend für den Arbeitgeber.


Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher
Unser Leistungsumfang
Wir erstellen spezifische Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache, so dass Mitarbeitenden die Inhalte verstehen und im Betriebsalltag anwenden können.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Aufnahme Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe
- Die Aufnahme des Standortes/der Arbeitsbereiche
- Die Sichtung von Betriebsanleitungen, Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern
- Die Festlegung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nach rechtlichen Vorgaben
- Die Festlegung von Verhalten im Gefahrfall sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Die Festlegung der sachgerechten Entsorgung
- Ggf. sonstige Angaben
Warum mit Promundius?
Darum mit Promundius:
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen setzen Sie auf eine fachkundige und praxisorientierte Darstellung von Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensmaßnahmen zur Anweisung Ihrer Mitarbeitenden.
Wir bei Promundius achten nicht nur darauf, dass die internen und externen Vorgaben sowie gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden, sondern auch die pragmatische betriebliche Anwendung umgesetzt werden kann.


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