Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen bzw. diese Funktion seit kurzem ausüben
Hintergrund
§ 22 des SGB VII verpflichtet Unternehmen, die regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigte haben, zur Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten.
Arbeitsunfälle bedeuten für die betroffenen Personen häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen und sind in der Regel kostspielig. Um dies zu vermeiden, sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1
Nutzen
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind ein wichtiger Teil der betrieblichen Organisation für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie tragen in ihrer Rolle und mit ihrer Tätigkeit wesentlich zum sogenannten „Arbeitsschutztransfer“ bei.
Sibe bilden eine Brücke zwischen den formalen Vorgaben zum Arbeitsschutz im Betrieb und der Umsetzung beziehungsweise Anwendung des Arbeitsschutzes im täglichen Geschäft. Die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten zielt dabei in beide Richtungen: Einerseits sind sie für ihre Kollegen und Kolleginnen Ansprechpartner auf Augenhöhe bei Problemen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, anderseits geben sie ihren Kolleginnen und Kollegen Hinweise, wie diese den innerbetrieblichen Vorgaben zum Arbeitsschutz nachkommen können – ebenfalls auf Augenhöhe.
Inhalte
Theoretischer Teil:
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
Die Gefährdungsbeurteilung gem. ArbSchG
Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
Notfallmanagement
Arbeits- und Wegeunfälle
Praktischer Teil:
Checklisten, Formulare, Meldungen
Einweisung in die betriebliche Praxis mit Betriebsbegehung
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
gesundheitliche Eignung
technisches Verständnis
Freude an der Arbeit
Technische Voraussetzungen
Im Präsenzunterricht sind keine technischen Voraussetzungen erforderlich.
Die Schulungs-Unterlagen und Schreibmaterial werden durch Promundius zur Verfügung gestellt.
Kompetenz des Veranstalters
Beratung, Betreuung und Wissensvermittlung bei den Themen zur Ausbildung Sicherheitsbeauftragter gehören seit Jahren zum Themenspektrum von PROMUNDIUS.
Mit gut ausgebildeten Referenten bieten wir Ihnen die theoretische Unterweisung und den praktischen Teil direkt bei Ihnen im Unternehmen an.
Lernform
Die Schulung findet als interaktiver Präsenzunterricht in unseren Seminarräumen statt.
Durch anschauliche Beispiele werden die Inhalte vermittelt und es gibt Raum für einen interaktiven Austausch.
Der Referent gestaltet die Schulung interaktiv und unterhaltsam.
Prüfung – Prüfungsablauf
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Abschluss
Teilnahmezertifikat
Hinweise
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.
Jeder Teilnehmer erhält mit der Übergabe der Teilnahmebescheinigung das Fachbuch „Neu als Sicherheitsbeauftragter“